Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 16. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich & Anbieter

Diese AGB gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform botbuildr, angeboten von Auffarth Systems LLC, 30 N Gould St, Ste N, Sheridan, WY 82801, USA („Anbieter"). Die Plattform richtet sich an Unternehmer (B2B) und Verbraucher (B2C). Verbraucher ist, wer das Angebot zu Zwecken nutzt, die überwiegend weder gewerblich noch selbständig beruflich sind.

§ 2 Leistungen

Der Anbieter stellt eine Plattform bereit, mit der Nutzer KI-Assistenten für Website-Chat, Telefon und E-Mail-Postfach erstellen, gestalten, testen und einbinden können, dazu Werkzeuge für Akquise und Kundenpflege. Umfang und Grenzen richten sich nach dem gewählten Paket und der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit über das vereinbarte Maß hinaus. Für einige Branchen ist die Plattform nicht bestimmt. Welche das sind und was daraus folgt, regelt § 9b.

Telefonminuten. Jeder Tarif mit Telefon enthält Telefonminuten im Monat für alle Betriebe des Kontos zusammen, dazu die Minuten gebuchter weiterer Betriebe. Darüber hinaus kann der Nutzer Minutenpakete kaufen (§ 4); gekaufte Minuten werden erst verbraucht, wenn die Minuten des Monats aufgebraucht sind, und verfallen nicht. Sind alle Minuten aufgebraucht, nimmt der Telefon-Assistent bis zum Kauf eines Minutenpakets oder bis zum Beginn des nächsten Kalendermonats keine Anrufe mehr an. Der Anbieter weist den Nutzer vorher darauf hin, wenn 80 Prozent der Minuten verbraucht sind und wenn sie aufgebraucht sind, im Konto und über den Weg für Benachrichtigungen, den der Nutzer eingestellt hat. Erreicht ein einzelner Betrieb eine Grenze, die der Nutzer für ihn selbst setzt, nimmt sein Assistent bis zum Ende des Kalendermonats keine Anrufe mehr an. Zum Schutz vor Missbrauch gilt außerdem eine Grenze je Konto und Tag; ihre Höhe steht im Konto. Ein laufendes Gespräch wird an diesen Grenzen nicht abgebrochen. Jedes Gespräch hat darüber hinaus eine feste Höchstdauer, nach der der Assistent es beendet. Tarife ohne Telefon (Chat und frühere Tarife ohne Telefon) nehmen keine Anrufe an.

§ 3 Vertragsschluss (Button-Lösung)

Die Darstellung der Pakete ist kein bindendes Angebot. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen" gibst du ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements ab. Weitere Betriebe (§ 4) buchst du im Konto über die Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig buchen" zu deinem Abonnement dazu.

Der Kauf- und Zahlungsvertrag über das Abonnement kommt mit unserem Merchant of Record Link, LLC (354 Oyster Point Boulevard, South San Francisco, CA 94080, USA), einem Unternehmen der Stripe-Gruppe, als Wiederverkäufer zustande. Im Checkout steht dafür „Verkauft über Link", auf der Rechnung „Sold through Link, LLC". Der Anbieter erbringt die vertragliche Leistung (Bereitstellung der Plattform) und wird mit Bestätigung bzw. Freischaltung des Zugangs tätig.

§ 4 Preise & Umsatzsteuer

  • Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  • Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. aus der EU zahlen denselben Preis. Ihre Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus, weil das Unternehmen sie im Reverse-Charge-Verfahren selbst schuldet.
  • Die Abrechnung erfolgt im gewählten Intervall (monatlich oder jährlich) im Voraus.
  • Minutenpakete (§ 2) sind Einmalzahlungen ohne Abonnement. Ihr Preis steht vor dem Kauf im Konto. Für Minuten über den enthaltenen und gekauften hinaus fällt nichts an, weil das Telefon dann keine Anrufe annimmt (§ 2).
  • Weitere Betriebe sind Teil des Abonnements und werden im selben Intervall im Voraus abgerechnet, bei jährlicher Zahlung mit dem Zwölffachen des Monatspreises. Bucht der Nutzer einen im laufenden Zeitraum dazu, zahlt er den Anteil bis zu dessen Ende sofort.

Verkauf und Abrechnung erfolgen über unseren Merchant of Record Link, LLC (siehe § 3). Link tritt als Wiederverkäufer auf und ermittelt, weist aus und führt die im jeweiligen Kundenland anfallende Umsatzsteuer ab.

§ 5 Zahlung

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über unseren Merchant of Record Link, LLC und den Zahlungsdienst Stripe. Auf dem Kontoauszug beginnt die Buchung mit „LINK.COM". Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren. Während der Sperre antworten die Agenten weder im Chat noch am Telefon. Mit dem Eingang der Zahlung endet die Sperre.

§ 6 Laufzeit & Kündigung

Ein monatliches Abonnement verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, solange es nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird.

Ein Jahresabonnement hat eine feste Laufzeit von zwölf Monaten. Danach läuft es auf unbestimmte Zeit weiter und wird monatlich abgerechnet, zum bisherigen Preis pro Monat. Ab diesem Zeitpunkt ist es jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündbar. Eine erneute Bindung über zwölf Monate entsteht nicht.

Die Kündigung ist jederzeit über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ möglich, die unten auf jeder unserer Seiten und im Konto unter Abrechnung steht, außerdem per E-Mail an [email protected]. Eine Bestätigung mit dem Tag, an dem der Vertrag endet, schicken wir per E-Mail. Die Kündigung wirkt zum Ende der laufenden Periode. Der Zugang bleibt bis dahin bestehen, eine Erstattung für die verbleibende Zeit erfolgt nicht. Wer während der ersten zwölf Monate eines Jahresabonnements kündigt, behält den Zugang bis zum Ende dieses Jahres. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Weitere Betriebe kann der Nutzer jederzeit im Konto unter Abrechnung oder über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ abbestellen, ohne den Tarif zu kündigen. Ein abbestellter Betrieb steht bis zum Ende des bezahlten Zeitraums zur Verfügung, eine Erstattung für die Restzeit erfolgt nicht. Weitere Betriebe enden mit dem Abonnement.

Wechselt der Nutzer in einen Tarif ohne weitere Betriebe, enden sie zum Ende des bezahlten Zeitraums; ab dem Wechsel werden sie nicht mehr berechnet.

Wir können ein Abonnement auf unbestimmte Zeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. Das Recht des Nutzers aus § 6a bleibt unberührt.

Nach dem Ende des Abonnements antworten die Agenten im Chat und am Telefon nicht mehr. Gekaufte Credits bleiben erhalten und sind mit einem neuen Abonnement wieder nutzbar.

§ 6a Anbieterwechsel und Datenexport

Der Nutzer kann jederzeit verlangen, dass wir ihm seine exportierbaren Daten bereitstellen, auch ohne zu kündigen. Wir stellen sie unverzüglich bereit, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen. Er kann außerdem verlangen, zu einem anderen Anbieter vergleichbarer Dienste oder auf eigene Systeme zu wechseln. Das Verlangen richtet er in Textform an [email protected]. Für einen Wechsel gilt:

  • Kündigungsfrist: Die Frist für die Einleitung des Wechsels endet mit der laufenden Periode nach § 6, spätestens aber zwei Monate nach Zugang des Verlangens. Der Nutzer kann im Verlangen einen späteren Zeitpunkt wählen, etwa das Ende der bezahlten Periode oder des laufenden Vertragsjahrs; dann endet die Frist zu diesem Zeitpunkt. Endet sie bei einem Jahresabonnement vor Ablauf der ersten zwölf Monate, endet der Vertrag in diesem Fall auch vorher, und das im Voraus gezahlte Entgelt für das laufende Vertragsjahr wird nicht erstattet.
  • Wahl des Nutzers: Spätestens zum Ende der Kündigungsfrist teilt der Nutzer mit, ob er zu einem anderen Anbieter wechselt (dann nennt er ihn, soweit wir mit ihm zusammenarbeiten sollen), ob er die Daten auf eigene Systeme übernimmt oder ob er sie löschen lassen will.
  • Übergangszeitraum: An die Kündigungsfrist schließt sich ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen an. Ist das technisch nicht machbar, teilen wir das innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Verlangen mit Begründung mit und nennen einen anderen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Nutzer kann den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessener hält.
  • Was wir im Übergangszeitraum tun: Wir stellen die exportierbaren Daten unverzüglich bereit, spätestens bis zum Ende des Übergangszeitraums. Wir unterstützen den Nutzer und von ihm beauftragte Dritte angemessen beim Wechsel und geben ihm alle Informationen, die er für seinen Ausstieg braucht. Wir führen die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt fort, weisen auf uns bekannte Risiken für ihre unterbrechungsfreie Erbringung hin und schützen die Daten bei der Übertragung und danach mit den Maßnahmen aus Ziffer 8 des AVV. Für die Fortführung über das Ende der bezahlten Periode hinaus zahlt der Nutzer den bisherigen Preis anteilig. Wünscht er keine Fortführung, antworten die Agenten ab dem Ende der Kündigungsfrist nicht mehr, und es fällt nichts weiter an.
  • Ende des Vertrags: Der Vertrag gilt als beendet, sobald der Wechsel erfolgreich vollzogen ist, spätestens mit Ablauf des Übergangszeitraums. Will der Nutzer nicht wechseln, sondern seine Daten löschen lassen, endet er mit Ablauf der Kündigungsfrist. Das Ende bestätigen wir per E-Mail.
  • Abrufzeitraum und Löschung: Nach dem Ende des Vertrags kann der Nutzer seine exportierbaren Daten noch mindestens 30 Kalendertage abrufen, bei einem Wechsel gerechnet ab dem Ende des Übergangszeitraums. Nach Ablauf dieser Zeit löschen wir alle exportierbaren Daten, die der Nutzer erzeugt hat oder die sich auf ihn beziehen, vollständig, es sei denn, er hat mit uns einen späteren Zeitpunkt vereinbart. Hat der Nutzer die Löschung gewählt, löschen wir auf seinen ausdrücklichen Wunsch schon mit dem Ende des Vertrags, ohne Abrufzeitraum. Daten, die wir von Gesetzes wegen aufbewahren müssen, und Nachweise, die wir bis zum Ablauf der Verjährung zur Klärung von Ansprüchen brauchen, etwa über eine Kündigung oder über die Freigabe des Mitschreibens bei einem Beruf mit Schweigepflicht, sperren wir bis zum Ende dieser Frist und löschen sie dann. Einträge in der Sperrliste der Akquise bleiben, damit ein Widerspruch dauerhaft wirkt (AVV Ziffer 5a). Auf noch vorhandene Credits weisen wir vor der Löschung hin.
  • Keine Wechselentgelte: Für Export, Wechsel und Unterstützung berechnen wir nichts. Der anteilige Preis für eine gewünschte Fortführung ist das vereinbarte Entgelt für die Leistung selbst.

Endet der Vertrag ohne Wechsel, etwa durch Kündigung nach § 6, stellen wir die exportierbaren Daten auf Verlangen ebenfalls bereit, mindestens 30 Kalendertage lang ab dem Ende des Abonnements. Fristen, nach denen bestimmte Daten ohnehin gelöscht werden (AVV Ziffer 5 bis 5d), laufen in allen Fällen weiter. Was danach gelöscht ist, lässt sich nicht mehr exportieren.

Welche Daten exportierbar sind und in welchem Format, welche Daten als Teil unserer internen Funktionsweise ausgenommen sind und welche Einschränkungen es beim Wechsel gibt, steht abschließend auf der Seite Anbieterwechsel und Datenexport. Die Ausnahmen behindern oder verzögern einen Wechsel nicht. Dort stehen auch die Rechtsordnung, der unsere Infrastruktur unterliegt, und unsere Maßnahmen gegen unrechtmäßigen staatlichen Zugriff.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (Einzelheiten in der Widerrufsbelehrung). Bei digitalen Leistungen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich dem sofortigen Beginn zustimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt.

§ 8 Pflichten der Nutzer

  • Keine rechtswidrigen, beleidigenden oder rechteverletzenden Inhalte einstellen oder über die Bots verbreiten.
  • Bei eigenem Einsatz gegenüber Endkunden eigene datenschutzrechtliche Pflichten erfüllen (Nutzer ist insoweit Verantwortlicher).
  • Zugangsdaten geheim halten.

§ 8a Inhalte auf der Plattform und Meldungen

Wir speichern Inhalte, die der Nutzer selbst einstellt, etwa seine Partnerseite und Demos, das Wissen seiner Agenten und hochgeladene Dateien. Dafür gilt:

  • Nicht erlaubt sind Inhalte nach § 8, also rechtswidrige, beleidigende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte, und ein Einsatz entgegen § 9 bis § 9c.
  • Meldungen: Wer einen Inhalt für rechtswidrig hält, kann ihn auf dem Weg melden, der in unserem Impressum steht. Gemeldete Inhalte und solche, auf die wir selbst stoßen, prüft bei uns ein Mensch, sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig. Eine automatisierte Moderation von Inhalten setzen wir nicht ein. Automatisch geprüft wird nur, ob eine Adresse für eine Partnerseite oder einen Kundenbereich vergeben werden darf, ob Impressum und Datenschutzerklärung der Partnerseite ohne offene Platzhalter sind, bevor sie veröffentlicht wird oder Zugänge für Kunden angelegt werden, ob eine Datei ein zulässiges Format hat und ob ein Agent einem Beruf mit Schweigepflicht zuzuordnen ist (AVV Ziffer 5).
  • Maßnahmen: Je nach Fall können wir einen Inhalt sperren oder entfernen, einen Agenten, eine Demo oder die Partnerseite sperren, das Konto ganz oder teilweise sperren und in schweren oder wiederholten Fällen den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Wir wählen die mildeste Maßnahme, die ausreicht.
  • Begründung: Treffen wir eine solche Maßnahme, bekommt der Nutzer spätestens mit ihrem Beginn eine Begründung per E-Mail an die Adresse seines Kontos: was gesperrt oder entfernt ist und für wie lange, auf welchen Tatsachen das beruht, ob eine Meldung der Anlass war, gegen welches Gesetz oder welche Regel dieser AGB der Inhalt verstößt und wie er sich dagegen wehren kann. Das gilt nicht, soweit eine Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts die Mitteilung ausschließt.
  • Widerspruch: Der Nutzer kann per E-Mail an [email protected] widersprechen. Ein Mensch prüft die Entscheidung dann erneut, und wir teilen ihm das Ergebnis mit. Ist der Widerspruch begründet, heben wir die Maßnahme unverzüglich auf. Der Weg zu den Gerichten bleibt offen.
  • Begründet ein Inhalt den Verdacht einer Straftat, die Leben oder Sicherheit von Menschen gefährdet, informieren wir die zuständigen Behörden.

Grundlage ist die Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act). Für den Versand in der Akquise gilt außerdem § 9a.

§ 9 Zulässiger Einsatz der KI-Agenten

Die Plattform stellt KI-Systeme mit begrenztem Risiko im Sinne der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) bereit. Sie ist weder dafür ausgelegt noch dafür freigegeben, in Hochrisiko-Bereichen eingesetzt zu werden. Der Nutzer verpflichtet sich daher:

  • Agenten nicht für Zwecke nach Anhang III der KI-Verordnung einzusetzen, insbesondere nicht zur Auswahl oder Bewertung von Bewerbern und Beschäftigten, zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit, zur Risikobewertung in der Versicherung, für den Zugang zu Bildung oder Sozialleistungen, zur Bewertung oder Einstufung von Notrufen, zur Ersteinschätzung (Triage) von Patienten sowie nicht im Bereich Strafverfolgung, Migration oder Justiz.
  • Agenten nicht dafür einzusetzen, gesundheitliche Beschwerden zu bewerten, ihre Dringlichkeit einzuschätzen oder Anrufer und Besucher danach vorzuziehen, weiterzuleiten oder abzuweisen. Die Agenten sind dafür nicht bestimmt. Sie ersetzen weder den Notruf noch eine ärztliche Ersteinschätzung. Nennt ein Agent den Notruf, ist das ein allgemeiner Hinweis und keine Einschätzung des Einzelfalls.
  • sich nicht darauf zu verlassen, dass eine Weiterleitung oder Verbindung, die ein Agent herstellen soll, zustande kommt. Sie hängt an Telefonnetzen und Diensten Dritter, auf die wir keinen Einfluss haben, und eine ständige Erreichbarkeit schulden wir nicht. Der Nutzer sorgt dafür, dass ein Betrieb für dringende Fälle eine eigene, direkt erreichbare Rufnummer bekanntgibt und Anrufer nicht allein auf den Agenten oder eine Weiterleitung angewiesen sind. Setzt der Nutzer Agenten für Betriebe Dritter ein, gibt er diese Pflicht an sie weiter.
  • keine nach Art. 5 der KI-Verordnung verbotenen Praktiken umzusetzen, etwa manipulative Techniken zum Nachteil von Nutzern, das Ausnutzen von Schutzbedürftigkeit, soziale Bewertung von Personen oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
  • keine medizinischen, rechtlichen oder finanziellen Entscheidungen allein durch einen Agenten treffen zu lassen und Agenten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen mit erheblicher Wirkung auf Personen zu verwenden.
  • den Hinweis auf die künstliche Intelligenz im Chat-Fenster weder zu entfernen, zu verdecken noch zu umgehen und den Agenten nicht als Menschen auszugeben (Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung). Der Hinweis erscheint unabhängig davon, ob die Marke botbuildr ausgeblendet ist.
  • am Telefon den Satz der Begrüßung, dass ein KI-System antwortet, weder zu entfernen noch zu verdecken, etwa durch Musik oder Geräusche, und ihn nicht ans Ende des Gesprächs oder hinter die erste Frage an den Anrufer zu schieben. Der Anrufer hört ihn, bevor er sein Anliegen nennt. Schreibt der Nutzer die Begrüßung selbst, muss sie das sagen.

Verstößt ein Nutzer hiergegen, können wir den betroffenen Agenten sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Setzt der Nutzer die Plattform entgegen dieser Regelung in einem Hochrisiko-Bereich ein, wird er selbst zum Anbieter im Sinne der KI-Verordnung und trägt die daraus folgenden Pflichten; er stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

Setzt der Nutzer Agenten bei eigenen Kunden ein, bleibt er für die Einhaltung der Pflichten verantwortlich, die ihn als Betreiber treffen, insbesondere die Information der Endnutzer und die Anpassung der Datenschutzerklärung seines Kunden.

§ 9a Akquise-Funktion

Für freigeschaltete Konten bietet die Plattform eine Funktion, mit der der Nutzer Betriebe aus einer selbst hochgeladenen Liste einzeln per E-Mail ansprechen kann. Dafür gilt:

  • Die Akquise ist ein Werkzeug. Der Nutzer entscheidet allein, wen er anschreibt, mit welchem Inhalt und wann. Jede Nachricht verschickt er selbst aus seinem eigenen Postfach, sofort oder zu einem von ihm gewählten Zeitpunkt. Er ist Absender und für die Nachricht verantwortlich.
  • Kontaktlisten bringt der Nutzer selbst mit. Er ist allein dafür verantwortlich, dass er die Daten erheben, speichern und für die Ansprache nutzen darf, und holt erforderliche Einwilligungen selbst ein. Der Anbieter prüft Listen und Inhalte nicht auf ihre Rechtmäßigkeit und leistet keine Rechtsberatung.
  • Der Nutzer hält die Gesetze des Landes ein, in dem der Empfänger sitzt, insbesondere zur Werbung per E-Mail und zum Datenschutz. Jede Nachricht enthält eine Möglichkeit zum Widerspruch. Ein Widerspruch wirkt sofort und für alle Nutzer der Plattform.
  • Mailvorlagen des Anbieters sind Vorschläge. Mit dem Speichern übernimmt der Nutzer den Text als seinen eigenen.
  • Bei Hinweisen auf eine rechtswidrige Nutzung, bei Beschwerden von Empfängern oder bei auffälligen Zustell- oder Beschwerdewerten darf der Anbieter den Versand begrenzen, aussetzen oder das Konto sperren.
  • Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinen Listen oder Nachrichten entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.

§ 9b Branchen, für die die Plattform nicht bestimmt ist

Für einige Bereiche gelten eigene gesetzliche Vorgaben, auf die die Plattform nicht ausgelegt ist. Sie ist deshalb nicht bestimmt für und darf nicht eingesetzt werden bei:

  1. Betrieben, die irgendeine Leistung direkt mit einer gesetzlichen Kranken- oder Pflegekasse abrechnen, auch über Einzelfallvereinbarungen (insbesondere Leistungserbringer im Sinne des Vierten Kapitels SGB V). Das gilt für den ganzen Betrieb, auch für seine Privatpatienten. Beispiele: Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen mit Kassenzulassung oder Ermächtigung, medizinische Versorgungszentren, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie mit Kassenzulassung, Hebammen und Geburtshäuser, Sanitätshäuser, Hörakustiker, Augenoptiker und Orthopädietechnik mit Kassenvertrag, Apotheken, medizinische Labore, Pflegedienste, Krankentransporte sowie Taxi- und Mietwagenbetriebe mit Vertrag über Krankenfahrten, Rehasport und Funktionstraining mit Kassenvertrag, Haushaltshilfe mit Kassenvertrag;
  2. Krankenhäusern und Kliniken für Menschen, auch Privatkliniken, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen und Hospizen;
  3. Unternehmen, die für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) brauchen oder von ihr beaufsichtigt werden, etwa Banken, Sparkassen, Versicherungsunternehmen, Wertpapierinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Krypto-Dienstleister. Nicht betroffen sind Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter sowie Finanzanlagen-, Darlehens- und Immobilienvermittler nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i der Gewerbeordnung;
  4. Behörden und anderen öffentlichen Stellen von Bund, Ländern und Kommunen einschließlich ihrer Eigenbetriebe sowie Sozialleistungsträgern, etwa Jobcentern, Jugend- und Sozialämtern, Renten- und Unfallversicherung, Familienkassen, Wohngeld- und Elterngeldstellen;
  5. allgemein- und berufsbildenden Schulen und Kitas, jeweils in jeder Trägerschaft, sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe;
  6. kirchlichen Einrichtungen, die eigenem kirchlichen Datenschutzrecht unterliegen, etwa Kirchengemeinden, Caritas, Diakonie und ihren Einrichtungen;
  7. Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Integrationsfachdiensten und Adoptionsvermittlungsstellen.

Es kommt auf die Zulassung, den Vertrag oder die Trägerschaft an, nicht auf den Beruf. Eine Physiotherapiepraxis ohne Kassenzulassung fällt nicht darunter, dieselbe Praxis mit Kassenzulassung ganz. Ausdrücklich nicht betroffen sind, solange sie nicht selbst unter eine der Nummern fallen: Handwerk, Werkstätten, Gastronomie, Hotels, Friseure und Kosmetik, Fitness, Fahr-, Tanz-, Musik- und Sprachschulen, Nachhilfe, Hausverwaltungen und Makler, Kanzleien, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer, Tierärzte und Tierkliniken, Heilpraktiker, reine Privatpraxen ohne jede Kassenabrechnung, Versicherungs- und Finanzvermittler sowie Vereine. Eine Musikschule in Trägerschaft einer Gemeinde etwa fällt unter Nummer 4.

Dafür gilt:

  • Der Nutzer setzt die Plattform in diesen Bereichen nicht ein, auch nicht teilweise oder zur Probe. Für Bestehendes gilt der Übergang unten.
  • Setzt der Nutzer Agenten bei eigenen Kunden ein, bietet er Betrieben aus diesen Bereichen keine Assistenten an. Vor dem Einsatz klärt er mit jedem Kunden, ob er darunter fällt, mindestens mit der Frage: „Rechnest du irgendeine Leistung direkt mit einer gesetzlichen Kranken- oder Pflegekasse ab? Bist du eine Behörde, Schule, Kita, kirchliche Einrichtung oder brauchst du eine Erlaubnis der BaFin?“ Die Antwort des Kunden hält er in Textform fest, eine E-Mail genügt, und zeigt sie uns auf Verlangen.
  • Er verpflichtet seine Kunden in seiner eigenen Vereinbarung mit ihnen entsprechend, auch dazu, ihm eine spätere Änderung mitzuteilen, etwa eine neue Kassenzulassung.
  • Erfährt der Nutzer später, dass ein Einsatz darunter fällt, schaltet er die betroffenen Agenten unverzüglich ab und teilt uns das mit.
  • Übergang: Bestehende Assistenten, Demos und Zugänge für Betriebe aus diesen Bereichen schaltet der Nutzer bis zum 31. Oktober 2026 ab. Neue richtet er für solche Betriebe nicht mehr ein.
  • Die Einordnung ist Sache des Nutzers. Hinweise der Plattform auf eine Branche ersetzen diese Klärung nicht.

Verstößt ein Nutzer hiergegen, können wir die betroffenen Agenten sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Werden wir wegen eines Einsatzes in diesen Bereichen von Dritten in Anspruch genommen, auch während des Übergangs, stellt uns der Nutzer davon frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit er den Einsatz zu vertreten hat.

§ 9c Pflichten aus dem eigenen Berufs- und Branchenrecht

Der Nutzer stellt sicher, dass seine Agenten keine Aufgaben übernehmen, die sein Berufs- oder Branchenrecht Menschen oder einer bestimmten Form vorbehält. Insbesondere:

  • Bei Versicherungsvermittlern, Finanzanlagenvermittlern, Honorar-Finanzanlagenberatern und Immobiliardarlehensvermittlern (§§ 34d, 34f, 34h, 34i der Gewerbeordnung) vereinbaren Agenten Termine, nehmen Rückrufwünsche auf und geben allgemeine Auskunft. Sie beraten nicht zu Anlagen, Versicherungen oder Finanzierungen und empfehlen keinen Tarif und kein Produkt.
  • In der Gastronomie geben Agenten Auskunft über Allergene nur, wenn der Nutzer dafür eine schriftliche Aufstellung seines Betriebs im Wissen hinterlegt hat. Ohne sie verweisen sie an das Personal.
  • Im Inkasso sagen Agenten weder Ratenzahlungen noch Stundungen zu und holen kein Anerkenntnis einer Forderung ein. Solche Absprachen trifft ein Mensch.
  • Notare führen keine Akten, Urkunden oder Verzeichnisse im Assistenten.
  • Hat der Betrieb einen Betriebs- oder Personalrat, holt der Nutzer vor der Einführung dessen Zustimmung ein. Der Hub zeigt, wer welchen Vorgang erledigt.
  • Ob er eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO braucht, prüft der Nutzer selbst.

Setzt der Nutzer Agenten bei eigenen Kunden ein, gibt er diese Pflichten an sie weiter. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Welches Berufs- und Branchenrecht für den Nutzer oder seine Kunden gilt, prüfen wir nicht, und wir leisten dazu keine Rechtsberatung.

§ 10 Ergebnisse der KI-Agenten

Die Antworten der Agenten werden von einem KI-Sprachmodell erzeugt. Dasselbe gilt für Einordnungen, Zusammenfassungen und Entwürfe des Postfach-Assistenten, für die Wahl eines Ziels bei Weiterleitung oder Ablage nach Regeln des Nutzers und für Texte, die die Plattform zur Einrichtung vorschlägt oder ausformuliert, etwa Rückfragen zu Leistungen, die der Nutzer als Stichwort einträgt. Sie können trotz sorgfältiger Einrichtung unvollständig, veraltet oder sachlich falsch sein. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform, nicht die Richtigkeit einzelner Antworten und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl an Anfragen, Terminen oder Abschlüssen.

Der Nutzer richtet seine Agenten sorgfältig ein und prüft Angaben, die für ihn oder seine Kunden rechtlich oder wirtschaftlich bedeutsam sind, eigenständig. Agenten dürfen nicht als alleinige Grundlage für verbindliche Zusagen gegenüber Dritten dienen, etwa für Preise, Termine oder Leistungsumfänge.

Für Inhalte, die der Nutzer einstellt (insbesondere Anweisungen und Wissensdatenbank), und für den Einsatz der Agenten bei eigenen Kunden ist der Nutzer verantwortlich. Werden wir deswegen von Dritten in Anspruch genommen, stellt uns der Nutzer davon frei, soweit er die Inanspruchnahme zu vertreten hat.

§ 11 Vorlagen und Muster

Die Plattform stellt an einigen Stellen Vorlagen bereit, insbesondere Entwürfe für Impressum und Datenschutzerklärung der vom Nutzer erstellten Website sowie Beispiel-Anweisungen für Agenten. Diese Vorlagen sind standardisierte Arbeitsgrundlagen. Sie beruhen nicht auf einer Prüfung des Einzelfalls des Nutzers und stellen keine Rechtsberatung dar.

Der Anbieter schuldet weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit oder Aktualität der Vorlagen. Ob eine Vorlage zu seinem Vorhaben, seiner Rechtsform und seinem Sitzland passt, prüft der Nutzer vor der Verwendung eigenständig und passt sie an. Das gilt besonders für Angaben, die sich häufig ändern, sowie für Pflichtangaben, die von seiner persönlichen Situation abhängen.

Veröffentlicht der Nutzer eine mit der Plattform erstellte Website, ist er deren Betreiber und für alle Inhalte verantwortlich, auch soweit sie aus einer Vorlage stammen. Werden wir wegen solcher Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, stellt uns der Nutzer davon frei, soweit er die Inanspruchnahme zu vertreten hat.

Die Haftungsregelung in § 12 bleibt unberührt.

§ 12 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für den Verlust von Daten haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur bis zu dem Aufwand, der zur Wiederherstellung aus ordnungsgemäß erstellten Sicherungskopien erforderlich gewesen wäre.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.

§ 13 Anwendbares Recht & Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht des US-Bundesstaates Wyoming, USA. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates eines Verbrauchers innerhalb der EU bleiben hiervon unberührt. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.